Vorstand und Satzung
Der Vereinsvorstand sind:
- Stefan Willbold
- Sven Tröndle
- Sylvan Pfeiler
- Mark Schwarz
- Leyla Jazz Ekinci
- Alexander Jäschke
Von links nach rechts: Mark Schwarz, Stefan Willbold, Heike Pitz, Sylvan Pfeiler, Sven Tröndle
Satzung (Auszug)
- Der Verein hat die Aufgabe,
- die Volksbildung im Sinne des § 52 Absatz 2.7 der Abgabenordnung (AO) zu fördern, indem er
sich bemüht, die Allgemeinheit über Menschen aufzuklären, die nicht cisgeschlechtlich
und/oder heterosexuell sind und/oder dem Poly-Spektrum und/oder der Leder-/Fetischszene
angehören, insbesondere lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter, queere und
asexuelle/aromantische Menschen sowie Menschen, die sich noch unsicher sind oder für sich
keine oder eine andere Selbstbezeichnung wählen (kurz: LSBTIQA+). Dabei tritt er weit
verbreiteten Vorurteilen gegen LSBTIQA+-Menschen entgegen und vermittelt der Bevölkerung
durch Angebote von Informationsveranstaltungen, Seminaren und Tagungen die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse.
- Jugendarbeit/-hilfe im Sinne des § 52 2.4 AO zu fördern, insbesondere mit Jugendlichen aus
dem LSBTIQA+-Spektrum.
- (Selbst-)Hilfe und Beratung von Menschen nach § 52 2.10 AO zu fördern, die auf Grund ihrer
sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden, die sich selbst
ablehnen, aus Angst vor Diskriminierung völlig isoliert leben, es nicht wagen, sich gegen die
Verletzung ihrer Menschen- und Bürgerrechte zu wehren oder nicht den Mut haben, sich ihren
Mitmenschen anzuvertrauen oder eine allgemeine Beratungsstelle aufzusuchen.
- Menschen zu beraten und zu unterstützen, die politisch, rassistisch oder religiös verfolgt
werden insbesondere aus dem LSBTIQA+-Spektrum.
- Hilfe und Beratung von Geflüchteten aus dem LSBTIQA+-Spektrum nach § 52 2.10 AO zu
fördern.
- die Forschung über LSBTIQA+-Menschen, die wegen ihrer Sexualität oder ihres Geschlechts
verfolgt wurden, zu unterstützen.
- die internationale Zusammenarbeit von Menschen und Organisationen, die sich den unter 1 bis
6 beschriebenen Zielen widmen, zu unterstützen.
- Kunst und Kultur zu fördern im Sinne des § 52 2.5 AO, indem er insbesondere Künstlerinnen
und Künstlern aus dem LSBTIQA+-Spektrum ein Forum bietet.
- die Volksbildung im Sinne des § 52 Absatz 2.7 der Abgabenordnung (AO) zu fördern, indem er
- Dazu schafft, pflegt und unterhält der Verein Einrichtungen, die insbesondere von LSBTIQA+ Gruppen genutzt werden können. Außerdem arbeitet der Verein an der ständigen Verbesserung der Situation für LSBTIQA+ Menschen in Stuttgart mit.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.
- Der Verein ist überparteilich und konfessionell nicht gebunden.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins erhalten.
- Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.