Vorstand und Satzung
Der Vereinsvorstand sind:
- Heike Pitz
- Stefan Willbold
- Sven Tröndle
- Sylvan Pfeiler
- Mark Schwarz
Satzung (Auszug)
(1) Der Verein hat die Aufgabe,
- die Volksbildung zu fördern, indem er sich bemüht, die Allgemeinheit über Homosexualität aufzuklären, den weit verbreiteten Vorurteilen über Lesben und Schwule entgegenzutreten, und durch Angebote von lnformationsveranstaltungen, Seminaren und Tagungen versucht, der Bevölkerung die neuesten Erkenntnisse der Sexualwissenschaft zu vermitteln.
- Jugendarbeit zu betreiben,
- indem er die Einrichtung von Gruppen junger Lesben und Schwuler fördert,
- indem er bei der Einrichtung von offenen Gesprächskreisen für Jugendliche und junge Erwachsene, die Probleme mit ihrer sexuellen Identitätsfindung haben, mithilft,
- seine Mitgliedsgruppen beim Dialog mit Schulen und Verbänden der ausserschulischen Jugendarbeit (§ 11 KJHG) unterstützt und
- mithilft, Freizeit- und Schulungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu entwickeln und durchzuführen.
- Hilfe und Beratung anzubieten, indem er Angebote fördert, die Lesben und Schwule unterstützen, die wegen ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, weil
- sie sich selbst ablehnen,
- aus Angst vor Diskriminierung völlig isoliert leben,
- es nicht wagen, sich gegen Verletzungen ihrer Menschen- und Bürgerrechte zu wehren,
- mit HIV infiziert oder an AIDS erkrankt sind,
- und die nicht den Mut haben, sich ihren Mitmenschen anzuvertrauen oder eine allgemeine Beratungsstelle aufzusuchen.
(2) Dazu schafft, pflegt und unterhält der Verein Einrichtungen, die insbesondere von lesbischen und schwulen Gruppen genutzt werden können. Außerdem arbeitet der Verein an der ständigen Verbesserung der Situation der Lesben und Schwulen in Stuttgart mit.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.
(4) Der Verein ist überparteilich und konfessionell nicht gebunden.
(5) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke:
(6) Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
(7) Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.